Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Gewährung eines unbefristeten 20%igen Rabatts
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 UWG ; § 7 UWG
Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt; Wettbewerbswidrigkeit wegen unzulässigen Anlockens; Versprechen von Preisnachlässen; Zusätzliche Wertzuwendungen - aufrecht.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
20% Rabatt auf das gesamte Sortiment
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt; Wettbewerbswidrigkeit wegen unzulässigen Anlockens; Versprechen von Preisnachlässen; Zusätzliche Wertzuwendungen
- Judicialis
- RA Kotz
Werbung mit Rabatt in Höhe von 20 % auf das gesamte Warensortiment:
- RA Kotz
20 % Rabatt auf gesamtes Sortiment - ist statthaft!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1 § 7
Kein Verstoss gegen UWG bei Rabatt auf das gesamte Warensortiment - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Werbeaktion - 20%iger Rabatt auf das gesamte Sortiment ist statthaft
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 30.08.2002 - 13 O 372/02
- OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Beurteilungsmaßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (EuGH NJW 1998, 3183) unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2000, 619 - OrientTeppichmuster) gebotenen differenzierten Wertungen nach angebotenem Produkt, der Art und Weise des Angebots sowie der Wahrnehmungssituation. - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Beurteilungsmaßstab ist das Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers (EuGH NJW 1998, 3183) unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2000, 619 - OrientTeppichmuster) gebotenen differenzierten Wertungen nach angebotenem Produkt, der Art und Weise des Angebots sowie der Wahrnehmungssituation. - BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94
Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Dem ist nicht zu folgen, weil nicht die objektive Dauer der Vorteilsgewährung sondern das Verständnis der mit der werbenden Ankündigung angesprochenen Verbraucher maßgeblich ist (Gesamterscheinungsbild der Verkaufsaktion, wie sie sich nach ihrer werblichen Ankündigung dem Publikum darstellt - BGH GRUR 1997, 476 f - Geburtstagswerbung II).
- BGH, 28.01.1999 - I ZR 192/96
Altkleider-Wertgutscheine - Wertreklame
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Mit den guten Sitten im Wettbewerb sind solche Praktiken nur dann nicht zu vereinbaren, wenn der umworbene Verbraucher in unsachlicher Weise verleitet wird, seine Kaufentscheidung statt nach Preiswürdigkeit und Qualität der angebotenen Ware danach zu treffen, ob ihm beim Kauf besondere zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden (BGH GRUR 1999, 755 - Altkleidersammlung). - BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95
Lager-Verkauf - Beschädigte Ware
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Man kann der Verfügungsbeklagten nicht verwehren, neue Marktstrategien einzuführen, die sich im Übrigen im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (vgl. BGH GRUR 1998, 585 - LagerVerkauf). - BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95
Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Denn Sonderangebote beziehen sich typischerweise nur auf einzelne nach Güte oder Preis gekennzeichnete Waren (BGH WM 1998, 1092, 1093 - Geburtstagsangebot). - BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor. - BGH, 13.07.1979 - I ZR 128/77
Unzulässige Werbung eines Möbel-Einrichtungshauses - Voraussetzungen einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor.